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Zwischen 1954 und 1990 war der 17. Juni in der Bundesrepublik Nationalfeiertag zum Gedenken an den Volksaufstand in der DDR von 1953. Am 3. Juli 1953 bestimmte der Bundestag gegen die Stimmen der KPD den 17. Juni zum gesetzlichen Feiertag und proklamierte ihn als „Tag der deutschen Einheit“. Fortan wurden alljährlich am 17. Juni Gedenkfeiern veranstaltet, in deren Mittelpunkt ein Bekenntnis zur gesamtdeutschen Nation stand. Im Zuge der sozialliberalen Ostpolitik gab es innerhalb der SPD Bestrebungen zur Abschaffung des 17. Juni als Nationalfeiertag, was aber letztlich am Widerstand der Gewerkschaften scheiterte. Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 verlor der 17. Juni seinen Status als gesetzlicher Feiertag. Seitem ist der 3. Oktober Nationalfeiertag.
Siehe auch
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