ABM-Vertrag

Anti-Ballistic Missile Vertrag
Vertragsabschluss
26. Mai 1972 in Moskau
 

Vertragspartner
UdSSR, USA

Ziel
Reduzierung und Begrenzung strategischer Offensivwaffen

Vertragsgegenstand
Beschränkung auf je ein bodengestütztes Abwehrsystem gegen Angriffe land- und seegestützter ballistischer Interkontinentalraketen sowie Festlegung der Standorte der Systembestandteile in eingegrenztem Gebiet

Bedeutung
Gewährleistung der gegenseitigen Zerstörungsfähigkeit, in dem die militärische Überlegenheit einer der Vertragsparteien verhindert wird

Siehe auch
SALT
UdSSR