Auseinandersetzung um Bundesgesetze
Seit der Spaltung Berlins 1948 ist die Frage der Anbindung an die Bundesrepublik umstrittenes Thema in der geteilten Stadt. Ernst Reuter sah in der möglichst engen Einbeziehung in die politischen und wirtschaftlichen Strukturen der Bundesrepublik eine wichtige Garantie für die Sicherheit West-Berlins. Mit dem Dritten Überleitungsgesetz von 1952 erreichte er, dass Berlin in das Finanzsystem des Bundes einbezogen wurde und sich gleichzeitig verpflichtete, Bundesgesetze zu übernehmen.
Die Diskussionen flammen erneut auf, als das im August 1955 in Kraft getretene Bundesmietengesetz, das für Altbauten Mieterhöhungen von 10% erlaubt, zur Übernahme ansteht. Die Parteilinke, angeführt vom SPD-Fraktionsvorsitzenden im Abgeordnetenhaus, Franz Neumann, und Innensenator Joachim Lipschitz, will sich sozialpolitische Handlungsspielräume bewahren und lehnt das Gesetz ab.
Sie plädieren dafür, das Gesetz nur teilweise zu übernehmen und für die Mieterhöhung den vom Bundestag eingeräumten Entscheidungsspielraum bis Ende des Jahres zu nutzen.
Der Regierende Bürgermeister, Otto Suhr, und der Präsident des Abgeordnetenhauses, Willy Brandt, wollen hingegen über die Regelung des Dritten Überleitungsgesetzes hinaus gehen und setzen sich für ein Gesetz ein, das pauschal die Bundesgesetze übernimmt. Auf diese Weise wollen sie die Anbindung an die Bundesrepublik und damit indirekt auch den Schutz durch die Nato weiter vertiefen.
Brandt und Suhr können sich in der Sache nicht durchsetzen, es wird bis zur Wiedervereinigung kein Gesetz zur pauschalen Übernahme von Bundesgesetzen geben.
Das Bundesmietengesetz wird nach Verzögerungen vom Abgeordnetenhaus unverändert übernommen werden.