Beitritt der Bundesrepublik zum Europarat
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© parser Karrikatur zur Aufnahme der Bundesrepublik in den Europarat: Marianne trägt hinter dem invaliden deutschen Michel das amputierte Saarland in den Europa-Rat |
Am 13. Juli 1950 tritt die Bundesrepublik Deutschland dem Europarat bei. Diese zwischenstaatliche Organisation wurde im Jahr zuvor von zehn europäischen Staaten in Straßburg gegründet mit dem Ziel, das „gemeinsame europäische Erbe zu bewahren“ und den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in den Mitgliedsländern zu fördern. Vorerst genießt die Bundesrepublik allerdings nur den Status eines assoziierten Mitglieds, da sie durch das alliierte Besatzungsstatut noch keine Souveränität in Fragen ihrer äußeren Angelegenheiten besitzt. Bereits ein knappes Jahr später, am 2. Mai 1951, wird die Bundesrepublik Vollmitglied des Europarats werden.