Deutsch-französischer Freundschaftsvertrag / Élysée-Vertrag

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit
Vertragsabschluss
22. Januar 1963 in Paris
 

Vertragspartner
Bundesrepublik und Frankreich

Ziel
Aussöhnung der „Erbfeinde“ Deutschland und Frankreich nach den Kriegen von 1870/71, 1914-1918 und 1940-1945

Vertragsgegenstand
Verpflichtung beider Regierungen zu regelmäßigen Konsultationen in allen wichtigen Fragen der Außen-, Sicherheits-, Jugend- und Kulturpolitik und zur stärkeren Zusammenarbeit

Bedeutung
Der Bundestag ratifizierte den Vertrag am 15. Mai 1963, ergänzte ihn aber durch die Einfügung einer Präambel im Ratifikationsgesetz. Das darin formulierte Bekenntnis zur Partnerschaft mit den USA und zur Integration in die NATO und die EWG stellte eine diplomatische Brüskierung der französischen Seite da. Diese wollte mit dem Freundschaftsvertrag gerade ein Gegengewicht zur Vormachtstellung der USA schaffen.
Der Vertrag trat am 2. Juli 1963 in Kraft. Er bildet die Grundlage der deutsch-französischen Freundschaft.
Als Folge wurde am 5. Juli 1963 das „Deutsch-Französische Jugendwerk“ gegründet. Außerdem entstanden zahlreiche Städtepartnerschaften bzw. Partnerschaften zwischen Schulen und Vereinen.

Siehe auch
Adenauer, Konrad
de Gaulle, Charles
Ratifizierung
Zwei-Plus-Vier-Vertrag