Deutschland-Vertrag

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten
Vertragsabschluss
26. Mai 1952 in Bonn
 

Vertragspartner
Bundesrepublik, USA, Großbritannien, Frankreich

Ziel
Integration der Bundesrepublik in die Gemeinschaft der westeuropäischen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung
Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten freiheitlich-demokratischen und bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik

Vertragsgegenstand
Kern des Deutschlandvertrags ist der Generalvertrag (Aufhebung des Besatzungsstatuts, Verleihung weitgehender Souveranität, Aufnahme in die „Europäische Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG))
Zum Deutschlandvertrag gehören ferner mehrere Zusatzverträge (Truppen-, Finanz- und Überleitungsvertrag)

Bedeutung
Der in der Bundesrepublik kontrovers diskutierte Vertrag konnte trotz seiner Ratifizierung durch den Bundestag am 19. März 1953 zunächst nicht in Kraft treten. Denn sein Inkrafttreten war an den Beitritt der Bundesrepublik zur EVG gekoppelt. Da der EVG-Vertrag aber am 30. August 1954 im französischen Parlament nicht ratifiziert worden war, war auch der Deutschlandvertrag zunächst gescheitert. Erst am 5. Mai 1955 konnte er in leicht veränderter Form im Rahmen der „Pariser Verträge“ in Kraft treten.

Nachfolger
Pariser Verträge

Siehe auch
EVG
Pariser Verträge
Ratifizierung