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Vertragspartner Bundesrepublik, USA, Großbritannien, Frankreich
Ziel
  | Integration der Bundesrepublik in die Gemeinschaft der westeuropäischen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung
|   | Aufrechterhaltung der im Grundgesetz verankerten freiheitlich-demokratischen und bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik |
Vertragsgegenstand
  | Kern des Deutschlandvertrags ist der Generalvertrag (Aufhebung des Besatzungsstatuts, Verleihung weitgehender Souveranität, Aufnahme in die „Europäische Verteidigungsgemeinschaft“ (EVG))
|   | Zum Deutschlandvertrag gehören ferner mehrere Zusatzverträge (Truppen-, Finanz- und Überleitungsvertrag) |
Bedeutung Der in der Bundesrepublik kontrovers diskutierte Vertrag konnte trotz seiner Ratifizierung durch den Bundestag am 19. März 1953 zunächst nicht in Kraft treten. Denn sein Inkrafttreten war an den Beitritt der Bundesrepublik zur EVG gekoppelt. Da der EVG-Vertrag aber am 30. August 1954 im französischen Parlament nicht ratifiziert worden war, war auch der Deutschlandvertrag zunächst gescheitert. Erst am 5. Mai 1955 konnte er in leicht veränderter Form im Rahmen der „Pariser Verträge“ in Kraft treten.
Nachfolger Pariser Verträge
Siehe auch
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