Die Ostverträge im Bundestag
Die von der Bundesregierung im August und Dezember 1970 unterzeichneten Verträge von Moskau und Warschau müssen vom Deutschen Bundestag ratifiziert werden. Die Sowjetunion macht hiervon ihre endgültige Zustimmung zum Berlin-Abkommen abhängig, das die Freiheit West-Berlins vertraglich garantieren und viele Erleichterungen für die Bürger der geteilten Stadt bringen soll. Während das Berlin-Abkommen von allen Parteien begrüßt wird, sind die Ostverträge heftig umstritten. Die Mitwirkung der Opposition ist wegen der Pattsituation im Parlament aber unerlässlich.
Oppositionsführer Rainer Barzel will die Unionsparteien davor bewahren, in der Öffentlichkeit für ein Scheitern der Ostverträge und des Vier-Mächte-Abkommens verantwortlich gemacht zu werden. Er verständigt sich mit Willy Brandt auf den Text einer „Gemeinsamen Entschließung“ aller Fraktionen des Bundestages. Sie soll es den Abgeordneten der CDU/CSU erleichtern, die Verträge – und sei es durch Stimmenthaltung – passieren zu lassen. In der „Gemeinsamen Entschließung“ heißt es, dass das Kernstück der Ostverträge die Verpflichtung zum Gewaltverzicht ist. Die endgültige Festsetzung der Grenzen Deutschlands bleibe einem Friedensvertrag vorbehalten.
Die UdSSR nimmt nach kurzem Zögern die „Gemeinsame Entschließung“ als offizielles Dokument der Bundesrepublik Deutschland an. Am 17. Mai 1972 werden die Ostverträge im Bundestag ratifiziert. Die Mehrheit der Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion enthält sich. Der Weg zur Unterzeichnung des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin ist frei.