Die Weimarer Verfassung
Am 11. August 1919 unterzeichnet der vorläufige Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) die Verfassung des Deutschen Reiches, die „Weimarer Verfassung“. Sie begründet die erste parlamentarische Demokratie in Deutschland. Entworfen von dem liberalen Staatsrechtler Hugo Preuß, gilt die Weimarer Verfassung im Wesentlichen als ein Kompromiss zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und den bürgerlichen Koalitionspartnern (der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und dem katholischen Zentrum).
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Schaubild zur Funktionsweise der Verfassung von Weimar |
Nach ihr übt der auf vier Jahre nach allgemeinem, gleichem und geheimem Wahlrecht gewählte Reichstag die Gesetzgebung, das Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive aus. Die Reichsregierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig. Als starkes Gegengewicht zur Legislative wird das Amt des auf sieben Jahre direkt vom Volk gewählten Reichspräsidenten („Ersatzkaiser“) geschaffen und mit weit reichenden Befugnissen ausgestattet: Nach Artikel 25 kann er den Reichstag auflösen sowie bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit den Ausnahmezustand verhängen und Notverordnungen erlassen (Artikel 48).