Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten im Bundeskanzleramt
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Quelle: sulinet
Walter Hallstein, Namensgeber der „Hallstein-Doktrin“, war Leiter der „Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten“ und ab März 1951 Staatssekretär des jetzt eigenständigen Auswärtigen Amtes |
Auch nach ihrer Gründung im Jahre 1949 ist die Bundesrepublik Deutschland noch kein souveräner Staat. Die Regelung der „äußeren Angelegenheiten“ der jungen Bundesrepublik bleibt den drei Westalliierten – den USA, Frankreich und Großbritannien – vorbehalten. Ein erster Schritt zur Schaffung der Grundlagen für eine eigenständige Bonner Außenpolitik wird am 1. April 1950 mit der Einrichtung einer „Dienststelle für Auswärtige Angelegenheit im Bundeskanzleramt“ getan, die jedoch nur ein knappes Jahr besteht. Bereits am 15. März 1951 kann sie in das neu geschaffene „Auswärtige Amt“ eingegliedert werden.