Hintergrund
Dezember 1936

HJ-Mitgliedschaft wird Pflicht

 
© Matthew
Werbeplakat der HJ

Am 1. Dezember 1936 wird per Reichsgesetz für alle Jungen zwischen 14 und 18 Jahren die Mitgliedschaft in der Hitler-Jugend (HJ) zur Pflicht. Neben der Erziehung der Jugendlichen in „nationalsozialistischem Geist“ stehen in der HJ im Rahmen der Kriegsvorbereitung vormilitärische Ausbildung und „Wehrertüchtigung“ auf der Tagesordnung.



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