Jüdische Ärzte verlieren ihre Zulassung
Durch die „Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 25. Juli 1938 verlieren alle jüdischen Ärzte in Deutschland ihre Approbation. Über 3000 Mediziner sind von der Maßnahme betroffen. Nur einige Hundert dürfen weiterhin als „Krankenbehandler“ ihre Glaubensgenossen medizinisch versorgen.
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Erinnerungstafel im Bayrischen Viertel, Berlin-Schöneberg: Die Tafel ist Teil des Denkmals "Orte des Erinnerns", das an die 16.000 jüdischen Bürger erinnert, die hier einmal lebten |