Keine Beteiligung Berlins an der ersten Bundestagswahl
|
© SPD
SPD-Wahlplakat zur Bundestagswahl 1949 |
Die westalliierte Stadtkommandantur teilt dem Berliner Oberbürgermeister Ernst Reuter (SPD) am 1. Juni 1949 mit, dass Berlin aufgrund seines besonderen Vier-Mächte-Status die Teilnahme an den bevorstehenden Wahlen zum I. Deutschen Bundestag untersagt ist. Die Berliner Bundestagsabgeordneten müssen durch das Stadtparlament gewählt werden. Das volle Stimmrecht im Deutschen Bundestag wird ihnen erst 1990 – nach Wiederherstellung der deutschen Einheit – gewährt werden.