Locarno-Verträge

Locarno-Verträge
Vertragsabschluss
16. Oktober 1925 in Locarno
 

Vertragspartner
Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen, Tschechoslowakei

Ziel
Politischer Zusammenschluss der kapitalistischen europäischen Mächte unter Einbeziehung Deutschlands gegen die UdSSR

Vertragsgegenstand
Deutsche Garantie der Unverletzlichkeit der französischen Ostgrenze
Verpflichtung seitens der Vertragspartner Streitfragen durch Schiedsabkommen friedlich zu lösen

Bedeutung
Entscheidender Beitrag zur politischen Entspannung in Europa nach dem Ersten Weltkrieg
Gewichtiger Bestandteil der Verständigungspolitik Stresemanns
Voraussetzung für die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund
Locarno-Verträge durch Hitler 1936 aufgekündigt

Siehe auch
Stresemann, Gustav
Tschechoslowakei
UdSSR
Völkerbund