Hintergrund
Februar 1953

Londoner Schuldenabkommen

Mit der Unterzeichnung des Londoner Schuldenabkommens am 27. Februar 1953 akzeptiert die Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) die Übernahme der in der Vorkriegszeit entstandenen Auslandsschulden des Deutschen Reiches und Preußens (15 Milliarden DM). Das Abkommen regelt die Rückzahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber 33 Ländern. Staaten des Ostblocks bleiben ebenso unberücksichtigt wie durch den Zweiten Weltkrieg im Ausland gegenüber Deutschland erhobene Reparationsansprüche.


Quelle: TIAS.com
In Unteranlage E zu Anlage I wurde auch der Umgang mit den Verbindlichkeiten der „Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden“ geregelt. Die Scheine der Konversionskasse wurden für deutsche Auslandsschulden an im Ausland lebende Deutsche, deren Vermögen im Deutschen Reich beschlagnahmt worden war, anstelle der zu zahlenden Zinsen ausgehändigt. Es handelt sich also eigentlich um Schuldscheine.


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