Montanunion

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Vertragsabschluss
18. April 1951 in Paris
 

Vertragspartner
Belgien, Bundesrepublik, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande

Ziel
Sicherung des innereuropäischen Friedens, indem die Produktion und der Vertrieb der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl einem autonomen institutionellen System unterstellt wird

Vertragsgegenstand
Der Vertrag sah die Gründung eines Beratenden Ausschusses vor, dessen Mitglieder vom Ministerrat ernannt wurden. Die Mitglieder verteilten sich in gleicher zahlenmäßiger Stärke auf die drei Kategorien der Produzenten, Arbeitnehmer und Verbraucher/Händler der beiden unter den EGKS-Vertrag fallenden Sektoren, d. h. auf den Kohlenbergbau und die Stahlindustrie. Ursprünglich wurde der Beratende Ausschuß mit 51 Mitgliedern für 6 Mitgliedstaaten gegründet, wurde aber später infolge des Beitritts weiterer Mitgliedsstaaten erweitert.

Bedeutung
Die Montanunion war eine der Keimzellen der europäischen Einigung, die 1957 durch die „Römischen Verträge“ (EWG und EURATOM) weiter vorangetrieben wurde. Aus diesen drei Gemeinschaften entstand später die Europäische Gemeinschaft, die durch den „Vertrag von Maastricht“ (1992) zur Europäischen Union weiterentwickelt wurde.

Nachfolger
Der Vertrag, der für eine Dauer von 50 Jahren geschlossen wurde, lief am 23. Juli 2002 aus und wurde nicht verlängert.

Siehe auch
EG/EU
EGKS
EURATOM
EWG
Römische Verträge
Westintegration