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Vertragspartner BRD, Sowjetunion
Ziel Normalisierung der Beziehungen zur Sowjetunion und damit zur DDR
Vertragsgegenstand
  | Verpflichtung, den internationalen Frieden aufrecht zu erhalten und den Entspannungsprozess zu fördern
|   | Orientierung an der Charta der Vereinten Nationen
|   | Verzicht auf Drohung und Anwendung von Gewalt
|   | Achten der territorialen Integrität aller Staaten in Europa
|   | Verzicht auf jegliche Gebietsansprüche
|   | Faktische Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze Polens und der innerdeutschen Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik |
Bedeutung Der Bundestag ratifizierte den Moskauer Vertrag am 17. Mai 1972 bei Stimmenthaltung der CDU/CSU. Nach Austausch der Ratifizierungsurkunden trat er am 3. Juni 1972 in Kraft.
Siehe auch
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