Moskauer Vertrag

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR
Vertragsabschluss
12. August 1970 in Moskau
 

Vertragspartner
BRD, Sowjetunion

Ziel
Normalisierung der Beziehungen zur Sowjetunion und damit zur DDR

Vertragsgegenstand
Verpflichtung, den internationalen Frieden aufrecht zu erhalten und den Entspannungsprozess zu fördern
Orientierung an der Charta der Vereinten Nationen
Verzicht auf Drohung und Anwendung von Gewalt
Achten der territorialen Integrität aller Staaten in Europa
Verzicht auf jegliche Gebietsansprüche
Faktische Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze als Westgrenze Polens und der innerdeutschen Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik

Bedeutung
Der Bundestag ratifizierte den Moskauer Vertrag am 17. Mai 1972 bei Stimmenthaltung der CDU/CSU. Nach Austausch der Ratifizierungsurkunden trat er am 3. Juni 1972 in Kraft.

Siehe auch
DDR
Grundlagenvertrag
Neue Ostpolitik
Oder-Neiße-Grenze
Ratifizierung
UdSSR
UNO
Warschauer Vertrag