NPD-Verbotsverfahren

 
 
 

Anfang 2001 stellte die Bundesregierung einen Antrag auf Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD), um damit ein Verbot der rechtsradikalen Partei zu erwirken. Im März 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht jedoch nach Bekanntwerden des V-Mann-Skandals (Mitarbeiter des Verfassungsschutzes waren getarnt in hohe Parteiämter gelangt) das Verfahren ein, ohne die Frage nach einer möglichen Verfassungswidrigkeit der NPD zu prüfen.

Siehe auch
NPD