Neue Flaggenordnung
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© FOTW Flagge der Reichsbehörden zur See, in Gebrauch 1926-1933 |
Im rechten politischen Spektrum der Weimarer Republik ist die schwarz-rot-goldene Reichsflagge als Symbol der neuen demokratischen Ordnung wenig beliebt. Am 5. Mai 1926 erlässt Reichspräsident Paul von Hindenburg eine neue Flaggenordnung. Er folgt damit weitgehend den Vorstellungen von Reichskanzler Hans Luther. Nunmehr dürfen die deutschen Auslandsvertretungen in europäischen Seehandelshäfen und außerhalb Europas auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge hissen, die jedoch im rechten oberen Eck auch die Reichsfarben zeigen muss. Demokratisch gesinnte Kräfte in Deutschland sind darüber in hohem Maße empört. Nach heftigen Debatten um die neue Flaggenordnung wird die Deutsche Demokratische Partei (DDP) am 12. Mai im Reichstag einen Misstrauensantrag gegen Reichskanzler Luther stellen. Er wird mit 177 zu 146 Stimmen angenommen. Luther wird von seinem Regierungsamt zurücktreten, die Flaggenordnung hingegen in Kraft bleiben.