Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
November 1945

Nürnberger Kriegsverbrecherprozess

Am 20. November 1945 beginnt am Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg der erste Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des „Dritten Reiches“. Die Anklage lautet auf Kriegsverbrechen, „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Verschwörung gegen den Weltfrieden“. Nicht alle NS-Größen können von den Alliierten gestellt werden: Adolf Hitler, Joseph Goebbels und Heinrich Himmler haben Selbstmord begangen. Gegen den als vermisst geltenden Martin Bormann, dem letzten Reichsleiter der NSDAP, wird in Abwesenheit verhandelt.

 
© Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Die Hauptangeklagten der Nürnberger Prozesse

Auf der Anklagebank sitzen u. a. „Reichsmarschall“ Hermann Göring, Hitlers Stellvertreter Rudolf Heß, Rüstungsminister Albert Speer, Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop, Hitlers „Chefideologe“ Alfred Rosenberg und Reichsjugendführer Baldur von Schirach. Täglich berichten die deutschen Rundfunksender aus Nürnberg. Die Zeitungen veröffentlichen Zeugenaussagen und Kommentare. Der Prozess, der über ein Jahr dauert, enthüllt erstmals das ganze Ausmaß der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.

Am 1. Oktober 1946 werden zwölf der 24 Angeklagten zum Tode verurteilt. Göring entzieht sich dem Henker durch Selbsttötung. Sieben Angeklagte erhalten langjährige oder lebenslange Haftstrafen. In drei Fällen lautet das Urteil auf Freispruch.




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