Oder-Neiße-Grenze

 
 
 

Die Oder-Neiße-Grenze ist die entlang der Flüsse Oder und Neiße verlaufende Westgrenze Polens. Sie wurde im Rahmen des Potsdamer Abkommens 1945 von den Alliierten bis zum Abschluss einer endgültigen Friedensregelung festgelegt. Während die DDR im „Görlitzer Abkommen“ vom 6. Juli 1950 diese Grenze als „Friedensgrenze“ anerkannte, hielt die Bundesrepublik am völkerrechtlichen Fortbestand des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 fest. Erst infolge der neuen Ostpolitik erkannte die Bundesrepublik im „Warschauer Vertrag“ vom 7. Dezember 1970 die Oder-Neiße-Linie als faktische unverletzliche Westgrenze Polens an, vorbehaltlich einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung. Der Vertrag war innenpolitisch höchst umstritten und es kam in der Folgezeit immer wieder zu öffentlichen Diskussionen über die Oder-Neiße-Grenze. Als nach der Wende insbesondere in Polen die Sorge um eine mögliche Revision der deutschen Ostgrenze wuchs, verlangten die vier Siegermächte die endgültige Anerkennung der Oder-Neisse-Grenze als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit. Daraufhin erklärten die Bundesrepublik und die DDR im Zwei-Plus-Vier-Vertrag die bestehenden Außengrenzen beider Staaten als verbindlich für die Zukunft. Endgültig anerkannt wurde die Oder-Neisse-Grenze schließlich im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990, in dem Deutschland alle Ansprüche auf die Ostgebiete des ehemaligen Deutschen Reiches aufgab, die östlich dieser Linie lagen.

Siehe auch
Deutsche Wiedervereinigung
Görlitzer Abkommen
Neue Ostpolitik
Potsdamer Abkommen
Vertriebenenverbände
Warschauer Vertrag
Zwei-Plus-Vier-Vertrag