Öffentliches Redeverbot für Hitler
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Hitler im Jahr 1925 nach der Entlassung aus der Festungshaft |
Immer wieder hatte Adolf Hitler, der „Führer“ der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP), zur Ausübung von Gewalt gegen gesellschaftliche Gruppen und die staatliche Ordnung aufgerufen. Am 9. März 1925 erteilt ihm die bayerische Landesregierung ein öffentliches Redeverbot. In der folgenden Zeit schließt sich die Mehrheit der übrigen Reichsländer diesem Erlass an. Von 1927 an wird das Redeverbot für Hitler gelockert und schließlich wieder völlig zurückgezogen.