Olympische Sommerspiele München
Im August 1972 eröffnet Bundespräsident Gustav Heinemann die XX. Olympischen Sommerspiele in München. Nach dem Wunsch der Veranstalter sollen es heitere und harmonische Spiele werden. Sportler aus 121 Nationen treten zum Wettkampf um die Medaillen an - erstmals auch die DDR mit einer eigenen Mannschaft.
Die positiven Erwartungen werden durch dramatische Ereignisse zerstört. Arabische Terroristen überfallen die Unterkunft der israelischen Mannschaft im Olympischen Dorf. Sie erschießen den israelischen Ringertrainer Moshe Weinberg und den 31-jährigen Gewichtheber Joseph Romano und nehmen neun israelische Sportler als Geiseln. 20 Stunden später endet die blutige Tragödie auf dem Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck. Bei dem Versuch der Polizei, die Geiseln zu befreien, werden alle israelischen Sportler, ein Polizeibeamter und fünf Terroristen getötet. Im Olympia-Stadion findet eine Trauerfeier statt. Die Fortsetzung der Spiele ist in akuter Gefahr. Schließlich verkündet der IOC-Präsident Brundage: "The games go on."
Bei den Bundestagswahlen im November 1972 geht die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt als Siegerin hervor. Die Regierung Brandt/Scheel kündigt an, die Politik der inneren Reformen fortzusetzen. Politische Schwerpunkte sollen Bildungspolitik, Rechts- und Verfassungspolitik, Eigentums- und Vermögenspolitik, Mitbestimmung, Familienpolitik und die Stellung der Frau in der Gesellschaft sein.
Für die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird der Terrorismus zu einer schwerwiegenden Belastung. Seit 1968 versucht eine aus der studentischen Protestbewegung der sechiziger Jahre hervorgegangene terroristische Gruppierung, die "Rote Armee Fraktion" (RAF), mit Brandanschlägen auf Kaufhäuser und einer Serie von Bombenanschlägen gegen Einrichtungen der Polizei und der amerikanischen Armee "sozialrevolutionäre Ziele" durchzusetzen. 1972 gelingt der Polizei die Festnahme der führenden RAF-Mitglieder ("Baader-Meinhof-Gruppe"). Die RAF-Führungsspitze gibt jedoch den Kampf gegen die von ihnen gehasste Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik nicht auf. Sie ruft zu neuen terroristischen Aktionen auf, die später große Opfer fordern. Der Staat sieht sich durch den Terrorismus vor eine besondere Herausforderung gestellt. Er reagiert 1972 mit Verfassungsänderungen, die Kompetenzen und Ausstattung von Sicherheitskräften und Verfassungsschutz ausweiten.
Im Jahre 1972 beschließen die Ministerpräsidenten der Bundesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung den sogenannten Radikalenerlass. Politischen Links- oder Rechtsextremisten wird der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt. Dadurch soll ein Beitrag geleistet werden, die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Land zu sichern. Der Radikalenerlass, der auch von Bundeskanzler Willy Brandt im Interesse der inneren Sicherheit gebilligt wird, ist und bleibt in der Öffentlichkeit heftig umstritten. Jahre später stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest, dass er nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.