Paraphierung

 
 
 

Paraphierung bezeichnet die Unterzeichnung ausgehandelter Verträge (z. B. zwischen Staaten) durch Unterhändler oder Außenminister. Mit der Unterzeichnung wird nur dokumentiert, dass die Vertragspartner einig sind. Die völkerrechtliche Verbindlichkeit tritt aber erst nach der Ratifizierung des Vertrages ein. Das Paraphieren ist folglich nur der erste Schritt zu einem gültigen völkerrechtlichen Vertrag.

Siehe auch
Ratifizierung