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Vertragspartner West-Berliner Senat und DDR
Ziel
  | Aus West-Berliner Perspektive: Ermöglichung von persönlichen Kontakten zwischen West- und Ost-Berlinern aus humanitären Gründen und um einer Entfremdung entgegenzuwirken
|   | Aus DDR-Perspektive: völkerrechtliche Anerkennung der DDR, Behandlung West-Berlins als selbständige politische Einheit |
Vertragsgegenstand Ausgabe von Passierscheinen zwecks Einreisen von West-Berlinern nach Ost-Berlin
Bedeutung
  | Mit dem Passierschein-Abkommen vom 17. Dezember 1963 wurde die Berliner Mauer durchlässiger: 28 Monate nach dem Mauerbau konnten West-Berliner über Weihnachten/Neujahr 1963/64 erstmals wieder ihre Verwandten in Ost-Berlin besuchen. Etwa 1,2 Millionen Besuche von insgesamt über 700.000 West-Berliner kamen so zustande.
|   | Da der West-Berliner Senat jegliche völkerrechtliche Anerkennung der DDR vermeiden wollte, wurden die Verhandlungen als rein humanitär-technische, kommunale Treffen auf der Ebene weisungsgebundener Beamter interpretiert.
|   | Insgesamt handelten Vertreter des West-Berliner Senats und der DDR zwischen 1963 und 1966 vier weitere Passierschein-Abkommen aus, die teilweise noch größere Besucherzahlen zur Folge hatten.
|   | Als die DDR 1966 jedoch einsehen musste, daß die Passierschein-Abkommen ihre völkerrechtliche Anerkennung nicht förderten, lehnte sie weitere Abkommen ab.
|   | Erst das Vier-Mächte-Berlin-Abkommen (1971) ermöglichte den West-Berlinern wieder regelmäßige Besuche in Ost-Berlin.
|   | Das Passierschein-Abkommen von 1963 war Ausgangspunkt für eine neue Deutschlandpolitik. |
Nachfolger Vier-Mächte-(Berlin-)Abkommen
Siehe auch
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