Passierschein-Abkommen

Passierschein-Abkommen
Vertragsabschluss
17. Dezember 1963 in Berlin
 

Vertragspartner
West-Berliner Senat und DDR

Ziel
Aus West-Berliner Perspektive: Ermöglichung von persönlichen Kontakten zwischen West- und Ost-Berlinern aus humanitären Gründen und um einer Entfremdung entgegenzuwirken
Aus DDR-Perspektive: völkerrechtliche Anerkennung der DDR, Behandlung West-Berlins als selbständige politische Einheit

Vertragsgegenstand
Ausgabe von Passierscheinen zwecks Einreisen von West-Berlinern nach Ost-Berlin

Bedeutung
Mit dem Passierschein-Abkommen vom 17. Dezember 1963 wurde die Berliner Mauer durchlässiger: 28 Monate nach dem Mauerbau konnten West-Berliner über Weihnachten/Neujahr 1963/64 erstmals wieder ihre Verwandten in Ost-Berlin besuchen. Etwa 1,2 Millionen Besuche von insgesamt über 700.000 West-Berliner kamen so zustande.
Da der West-Berliner Senat jegliche völkerrechtliche Anerkennung der DDR vermeiden wollte, wurden die Verhandlungen als rein humanitär-technische, kommunale Treffen auf der Ebene weisungsgebundener Beamter interpretiert.
Insgesamt handelten Vertreter des West-Berliner Senats und der DDR zwischen 1963 und 1966 vier weitere Passierschein-Abkommen aus, die teilweise noch größere Besucherzahlen zur Folge hatten.
Als die DDR 1966 jedoch einsehen musste, daß die Passierschein-Abkommen ihre völkerrechtliche Anerkennung nicht förderten, lehnte sie weitere Abkommen ab.
Erst das Vier-Mächte-Berlin-Abkommen (1971) ermöglichte den West-Berlinern wieder regelmäßige Besuche in Ost-Berlin.
Das Passierschein-Abkommen von 1963 war Ausgangspunkt für eine neue Deutschlandpolitik.

Nachfolger
Vier-Mächte-(Berlin-)Abkommen

Siehe auch
Alleinvertretungsanspruch
Berliner Mauer
DDR
Vier-Mächte-Abkommen
Wandel durch Annäherung