Prager Vertrag

Vertrag über die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
Vertragsabschluss
11. Dezember 1973 in Prag
 

Vertragspartner
Bundesrepublik, Tschechoslowakei

Ziel
Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen auf Basis des Status quo

Vertragsgegenstand
Nichtigkeit des Münchner Abkommens von 1938 über die Abtretung des so genannten Sudetenlandes (die Tschechoslowakei bestand auf der Ungültigkeit des Abkommens „von Anfang an“, während die Bundesrepublik nur seine heutige Ungültigkeit zugestehen wollte; mit der Nichtigkeitserklärung setzte sich im Wesentlichen die Bundesrepublik durch)
Gegenseitiger Gewaltverzicht gemäß UN-Charta
Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenze
Verzicht auf alle Gebietsansprüche
Ausbau der Zusammenarbeit

Bedeutung
Der Prager Vertrag war auf bundesdeutscher Seite einer der Ostverträge, mit denen im Rahmen der Neuen Ostpolitik eine Entspannungspolitik betrieben wurde. Die Bundesrepublik und die Tschechoslowakei nahmen mit dem Vertragsabschluss diplomatische Beziehungen auf.

Siehe auch
Münchner Abkommen
Neue Ostpolitik
Tschechoslowakei
Warschauer Vertrag