  | Auch bekannt als Extremistenbeschluss
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  | Am 28. Januar 1972 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt einheitliche Grundsätze hinsichtlich der Verfassungstreue von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes. Dieser Beschluss wurde in Form von Erlassen umgesetzt, daher sein Name „Radikalenerlass“.
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  | Der Radikalenerlass verpflichtet Beamte usw. dazu, sich jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
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  | Bis 1976 wurden fast eine halbe Million Bewerber für den Öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue überprüft, wobei 428 abgelehnt wurden.
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  | Vom Radikalenerlass waren überwiegend Linksradikale betroffen, während Rechtsradikale kaum betroffen waren.
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  | Der Radikalenerlass wurde von Teilen der linksliberalen Öffentlichkeit heftig als Berufsverbots-Praxis kritisiert, vom Bundesverfassungsgericht aber 1975 weitgehend gebilligt.
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  | Willy Brandt bezeichnete den Radikalenerlass später als Fehler der von ihm geführten Bundesregierung. |