Reichstagsbrandverordnung |
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Im Anschluss an den Reichstagsbrand (27./28. Februar 1933) über eine Notverordnung des Reichspräsidenten Hindenburg erlassen. Die Reichstagsbrandverordnung (offiziell: Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat) schränkte zahlreiche politische Grundrechte der Weimarer Republik ein oder setzte diese ganz ausser Kraft, wodurch die politische Verfolgung von Gegner der Nationalsozialisten „legalisiert“ wurde. Weiterhin wurde über die Verordnung dem Reich die Möglichkeit zugesprochen, in die Regierung der Länder einzugreifen. Siehe auch
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