Am 27. März 1930 tritt die Reichsregierung unter Reichskanzler Hermann Müller (SPD, 1876-1931) zurück. Seiner Koalition aus fünf Parteien war es nicht gelungen, in der Frage der Reform der Reichsarbeitslosenversicherung zu einer Einigung zu gelangen. Zwei Tage später beauftragt Reichspräsident Paul von Hindenburg (1847-1934) den Zentrumspolitiker Heinrich Brüning (1885-1970) mit der Bildung einer neuen Regierung. Hindenburg beruft sich dabei auf Artikel 48 der Weimarer Verfassung: Er verleiht dem Reichspräsidenten de facto die Macht, ohne Zustimmung des Parlaments durch den Erlass von Notverordnungen zu regieren. Mit der Ernennung Brünings zum Reichskanzler beginnt die Phase der "Präsidialkabinette" in der Weimarer Republik: Die folgenden Regierungen können zwar unabhängig von den politischen Machtverhältnissen im Parlament agieren, sind jedoch im Gegenzug von der Zustimmung des Reichspräsidenten abhängig.