Sozialistengesetz

 
 
 

Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie
Mit Hilfe des Sozialistengesetzes wurden die Sozialdemokraten zwischen 1878 und 1890 als „Reichsfeinde“ bekämpft. Das Gesetz wurde am 19. Oktober 1878 vom Reichstag mit der Stimmenmehrheit der Konservativen und Nationalliberalen verabschiedet. Durch mehrfache Verlängerung war es bis zum 30. September 1890 in Kraft, weshalb auch von Sozialistengesetzen gesprochen wird.
Hintergrund für das Sozialistengesetz war, dass die 1875 gegründete Sozialistische Arbeiterpartei (SAP) zunehmend an Einfluss innerhalb der Arbeiterschaft gewann. Reichskanzler Otto von Bismarck nahm zwei 1878 verübte Attentatsversuche auf Kaiser Wilhelm I. zum Anlass, um die organisierte Arbeiterbewegung zu schwächen bzw. zu zerschlagen. Er lastete den Sozialdemokraten eine Mittäterschaft an den Attentaten an und brachte in den Reichstag das Sozialistengesetz ein.
Auf Grund dieses Gesetzes wurden sozialdemokratische Organisationen, Publikationen (z. B. das Zentralorgan „Vorwärts“) und öffentliche Versammlungen verboten. Nur die parlamentarische Tätigkeit der SAP-Abgeordneten im Reichstag und den Landtagen blieb legal. Die übrigen Mitglieder der SAP wurden in die Illegalität oder ins Exil gedrängt.
Der Verfolgungsdruck hatte auch einen gegenteiligen Effekt: Es kam zur Solidarisierung der Arbeiterschaft, was sich in Stimmengewinnen der SAP bei den Wahlen niederschlug. Bei den Reichstagswahlen 1890 wurde die SAP mit ca. 1,4 Millionen Stimmen wählerstärkste Partei. Damit war ein wesentliches Ziel des Sozialistengesetzes gescheitert.

Siehe auch
Vorwärts