Strafrechtsreform

 
 
 

Fortsetzung des Reformprozesses von Heinemann (Große Koalition) durch die Regierung Brandts.
Prinzip: Resozialisierung statt Schuld und Sühne. Überkommene Moralvorstellungen werden gestrichen, neue Strafbestände aufgenommen, v.a. in den Bereichen Umwelt und Wirtschaft. Die allgemeine Tendenz war eine Liberalisierung des Strafrechts.
1973 wird ein Gesetz verabschiedet, das das Pornografieverbot lockerte, und vorher unter Strafbarkeit gestellte Vergehen wie Gotteslästerung, Ehebruch und Homosexualität zwischen Erwachsenen aus dem Katalog strich.
Pläne zur Änderung des § 218 verursachten heftige Proteste von Opposition und Teilen der Öffentlichkeit. Die von der sozialliberalen Regierung verabschiedete Fristenlösung wurde vom BVerfG als verfassungswidrig erklärt, Union und Regierung einigten sich schließlich auf eine weitgefasste Indikationsregelung.

Siehe auch
Große Koalition
Heinemann, Gustav