Transitabkommen

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)
Vertragsabschluss
17. Dezember 1971 in Bonn
 

Vertragspartner
Bundesrepublik und DDR

Ziel
Verbesserung des Personen- und Güterverkehrs zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin

Vertragsgegenstand
Einreise von Bundesbürgern und West-Berlinern nach Ost-Berlin und in die DDR ohne Behinderung sowie so schnell und einfach wie möglich
Erlaubnis für Bundesbürger, sich insgesamt 30 Tage pro Jahr ohne Angabe von Gründen in Ost-Berlin oder der DDR aufzuhalten. Zusätzliche Reisen aus dringend humanitären und familiären Gründen waren möglich

Bedeutung
Das Transitabkommen ist das erste deutsch-deutsche Abkommen auf Regierungsebene und war Bestandteil der Politik Brandts „Wandel durch Annäherung“.

Siehe auch
Bahr, Egon
DDR
Kohl, Michael
Neue Ostpolitik
Wandel durch Annäherung