Transitabkommen |
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| Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) | ||||||||||||||||||
Vertragsabschluss 17. Dezember 1971 in Bonn |
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Vertragspartner Ziel Vertragsgegenstand
Bedeutung Siehe auch
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