Unterzeichnung des Young-Plans
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| © Deutsches Historisches Museum, Berlin |
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© Bundesarchiv Koblenz
Protest gegen den Young-Plan |
Nach langen Beratungen wird am 7. Juni 1929 in Paris der Young-Plan unterzeichnet. Er sieht für einen Zeitraum von 58 Jahren jährliche Reparationszahlungen des Deutschen Reiches in Höhe von rund 2 Milliarden Goldmark vor. Ein Vorteil für Deutschland: Die Gläubigerstaaten verzichten auf die ihnen noch 1924 im Dawes-Plan eingeräumten wirtschaftlichen Kontrollmöglichkeiten im Lande.