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April 1922

Vertrag von Rapallo

Am 16. April 1922 wird zwischen dem Deutschen Reich, vertreten durch Reichsaußenminister Walther Rathenau, und Sowjetrussland der „Vertrag von Rapallo“ unterzeichnet.

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Der deutsche Reichskanzler Joseph Wirth mit den Vertretern der russischen Delegation Leonid Krassin, Außenminister Grigorij Tschitscherin und Adolf Joffe (v.l.n.r.)

Beide Seiten, die ihre internationale Isolierung durchbrechen wollen, vereinbaren die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen und den Verzicht auf die Erstattung von Kriegskosten und den Ersatz von Kriegsschäden. Damit wird zugleich Artikel 116 des Versailler Friedensvertrages gegenstandslos, der für Russland eine Anwartschaft auf deutsche Reparationen vorgesehen hat. Die Westmächte stehen dem Vertrag voller Skepsis gegenüber. Sie befürchten, er könne die Versailler Nachkriegsordnung, insbesondere die Existenz Polens, in Frage stellen.



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