Volksabstimmung in Ost- und Westpreußen
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© agdm Das 1928 errichtete Abstimmungsdenkmal im ostpreußischen Allenstein |
Nach den Regelungen des Versailler Friedensvertrages soll die Bevölkerung im südlichen Teil Ostpreußens (Gebiet um Allenstein) und im nordöstlichen Teil Westpreußens durch Volksabstimmungen über die künftige Zugehörigkeit zum Deutschen Reich (Ostpreußen) oder zu Polen entscheiden. Bei den Volksabstimmungen am 11. Juli 1920 votieren über 90 Prozent der Bewohner der Gebiete für Deutschland.