Willy-Brandt-Biografie
Hintergrund
Juli 1948

Wiedereinbürgerung

Am 1. Juli 1948 wird Willy Brandt wieder deutscher Staatsbürger. 1938 war er von den Nationalsozialisten ausgebürgert worden. Offiziell trägt er noch immer seinen Geburtsnamen „Herbert Ernst Karl Frahm“, allerdings ist auf der Einbürgerungsurkunde bereits der Zusatz „genannt Willy Brandt“ zu finden. Da Brandt in Lübeck geboren ist, wird das Dokument in Kiel von der Landesregierung Schleswig-Holsteins ausgestellt. Der Name Willy Brandt, den er seit seiner Flucht aus Deutschland im Jahr 1933 trägt, wird am 11. August 1949 vom Berliner Polizeipräsidenten auch formell genehmigt werden.

© Willy-Brandt-Archiv
Einbürgerungsurkunde Willy Brandts


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