Willy-Brandt-Biografie
Februar 1955

Am 30. August 1954 hatte die französische Nationalversammlung den Vertrag zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft abgelehnt. Damit waren die Bemühungen um ein schnelles Zusammenwachsen Europas vorerst gescheitert.

Willy Brandt hat als Hauptberichterstatter des Auswärtigen Ausschusses im Februar 1955 die Aufgabe, den Deutschen Bundestag über die Pariser Verträge zu informieren, die stattdessen zwischen der Bundesrepublik und den anderen europäischen Staaten ausgehandelt wurden. Es geht um die Einbindung einer wiederbewaffneten Bundesrepublik in die westlichen Sicherheitsstrukturen, um den Beitritt zur Nato und das Ende des Besatzungsstatuts und natürlich um die Frage, wie sich unter diesen Vorzeichen die Wiedervereinigung erreichen lässt.

In der Bundestagsdebatte geht Brandt vor allem auf die Berliner Belange und mögliche neue Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Pariser Verträgen ein. Auch das neue Vertragswerk, so Brandt, biete „keine Rechtsgrundlage für neue Schikanen“. Außerdem wisse man, „dass die Berliner sich nicht beirren lassen, sondern ihrer Arbeit nachgehen und sich ihrer besonderen Aufgabe in Deutschland bewusst bleiben werden.“

Ohne die Einflussmöglichkeiten der Bundesrepublik zu überschätzen, ruft er zu Aktivität und Zuversicht im Ringen um die Wiedervereinigung auf: „Wir müssen die Satten und die Müden und die Trägen in unserem Volk aufrütteln und uns immer wieder die Frage stellen, ob die deutsche Politik wirklich das getan hat, was in ihrer Macht stand, um die Kräfte unseres Volkes auf diesen entscheidenden Punkt zu konzentrieren und einen unbändigen Willen aus diesem Volk heraus zu entwickeln.“




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